Freimessen und GasmesstechnikFachkunde im Freimessen und unterwiesene Person für GasmesstechnikKursinhalt: Verschiedene allgemeine Regeln wie die TRGS 507 oder die DGUV-R 113-004 (beide enge Räume) oder auch spezielle Regeln wie die DGUV-R 103-003/004 (Abwassertechnische Anlagen), DGUV-R 101-004 (Kontaminierte Bereiche), DGUV-R 103-002 (Fernwärmeverteilungsanlagen), DGUV-R 114-004 (Deponien) fordern das Freimessen durch fachkundiges Personal. Hierbei kommt es nicht nur auf die Messung an sich an, sondern auf die Bewertung der Situation und der Messeergebnisse. Außerdem müssen ggf. Maßnahmen getroffen werden, wie z.B. das richtige Lüften. Der Kurs richtet sich an Unternehmer, Vorarbeiter und Beauftragte, die Freimessungen (entsprechend DGUV-R 113-004 und TRGS 507) sowie Personen- und Bereichsmessungen (entsprechend TRGS 402) durchzuführen und entsprechende Gefährdungsbeurteilungen, Explosionsschutzdokumente, einer Betriebsanleitungen / Messeleitungen oder Erlaubnisscheine erstellen. Der Kurs orientiert sich an und zertifiziert nach dem DGUV-G 313-002 „Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen nach DGUV Regel 113-004“ und ist nach 2 Jahren im Rahmen einer Wiederholungsunterweisung aufzufrischen. Der Kurs schließt eine schriftliche Prüfung ein. Schwerpunkte:
Fachkunde für Gasmesstechnik (Aufbaukurs)Kursinhalt: Es ist sehr sinnvoll, die Fachkunde im Freimessen mit der Fachkunde in Gasmesstechnik zu kombinieren, um ein umfassendes Wissen und Können bezüglich der angewandten Messverfahren und der eingesetzten Gasmesstechnik zu erlangen. Deshalb werden hier die Fertigkeiten im Freimessen intensiviert und in der Gasmesstechnik ergänzt. Teilnehmende werden in die Lage versetzt, sämtliche Funktionalitäten der Gasmesstechnik anzuwenden und damit insbesondere die 4-monatigen Funktionskontrollen gemäß DGUV-I 213-056/057, Justierungen, Setzen/Ändern der Alarmschwellen und ggf. Parametrierungen selbst durchzuführen und damit geld- und zeitaufwendige Arbeiten beim Hersteller einzusparen. Das Einschicken ihrer Gasmesstechnik ist dann nur noch für Systemkontrollen bzw. Wartungsarbeiten erforderlich. Der Kurs (orientiert sich an und zertifiziert nach dem DGUV-G 313-002 „Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen nach DGUV Regel 113-004“ und) ist nach 2 Jahren im Rahmen einer Wiederholungsunterweisung aufzufrischen. Der Kurs schließt eine schriftliche Prüfung ein. Schwerpunkte:
Wiederholungsunterweisung Freimessen und GasmesstechnikKursinhalt: Der DGUV-G 313-002 verpflichtet Fachkundige Personen im Freimessen dazu, sich regelmäßig fortzubilden. Genaue Modalitäten dazu werden nicht beschrieben, allgemein wird die Teilnahme an einem angepassten Auffrischungskurs innerhalb von 2 Jahren als geeignetes Mittel angesehen. Schwerpunkte:
Unterwiesene Person Freimessen und GasmesstechnikKursinhalt: Der Kurs soll Beschäftigte, die bei Ihrer Arbeit mit gasförmigen Gefahrstoffen in Kontakt kommen bzw. kommen könnten in die Lage versetzen, auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung, eines Explosionsschutzdokuments, einer Betriebsanleitung (inkl. Messeleitung) oder eines Erlaubnisscheins Freimessungen (entsprechend DGUV-R 113-004 und TRGS 507) sowie Personen- und Bereichsmessungen (entsprechend TRGS 402) durchzuführen. Der Kurs sollte Inhalt der jährlichen Arbeitsschutzunterweisung sein und soll damit jährlich wiederholt werden. Dabei kann auf aktuelle Gegebenheiten vor Ort eingegangen werden. Schwerpunkte:
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